Herzog von Dornberg, Deutschland
Namensgebung
Namensgebend für das Geschlecht war die Burg Dornberg, die wahrscheinlich von den Herren von Dornberg selbst errichtet wurde und ein Lehen der Grafen von Henneberg war.
Herkunft
Die Herren von Dornberg stammen von den Herren von Hagen zu Burg Hayn (Hayn = Hagen) in Dreieichenhain ab. Urkundlich erwähnt wird 1076 Eberhard von Hagen, der erste Vogt der Dreieich und enger Vertrauter Kaiser Heinrichs IV. Mit der Übernahme seines Vogtamtes nannten sich Eberhard und seine Nachkommen von Hagen. Hagen bedeutet im Althochdeutschen so viel wie umschlossener Hof.
Nahe Verwandte des Eberhard I. von Hagen (1075–1122) sowie seines Sohnes Konrad, die Brüder Dragobodo und Konrad, traten 1093 erstmals zusammen als Zeugen einer Beurkundung auf. Der Reichsministeriale Eberhard Albus (Rufus) von Hagen, der 1123 einen Wald bei Wiesbaden erhält, kommt als Vater des ersten Dornbergers, Eberhard I von Dornberg in Betracht. Da Eberhard schon um 1160 urkundlich als Dornberg erscheint, ist die ihm und seinen Nachkommen namensgebende Burg Dornburg schon in seinem Besitz.
Am 24. Juni 1264 tritt Jutta, die Witwe Konrads von Dornberg, ihr Einlösungsrecht an dem Dorf Erzhausen an die Herren von Falkenstein ab.
Aus diesem Grunde trage ich auch zusätzlich den Titel des Grafen von Falkenstein.
Mit dem Ableben Konrads im Jahr 1257 erlosch das Geschlecht der Herren von Dornberg im Mannesstamm. Die Burg Dornberg sowie andere Lehen der Familie gingen daraufhin an die mit den Grafen von Henneberg verwandten Grafen von Katzenelnbogen, obwohl Konrad seine Besitzungen 1255 zunächst seinem Verwandten Arnold zum Turm (de Turri), Kämmerer in Mainz, und dessen Söhnen vermacht hatte. Die Lehen wurden jedoch als heimgefallen interpretiert und neu an die Herren von Katzenelnbogen vergeben.